Schießstandnutzung

Der Feuerwaffen-Schießstand des Schützenvereins Kiel steht allen Schützen und Gastschützen grundsätzlich zu den Trainingszeiten zur Verfügung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Festlegungen seitens der Sportordnung des DSB. Den Weisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

Sofern Neuschützen noch unter Sportleiteraufsicht trainieren, ist die Abstimmung einer Trainingszeit zu empfehlen.

Voraussetzungen für eine Standnutzung

  • Das Tragen eines Gehörschutzes (aktiv ist empfohlen) und einer Schutzbrille mit Seitenschutz ist grundsätzlich Voraussetzung für die Teilnahme am Schießen.
  • Die Teilnahme am Training oder an einem Wettbewerb erfolgt nur in ziviler Kleidung
  • Die Nichtbeachtung führt zum Ausschluss vom Schießen

Ergänzende Sicherheitsvorgaben

  • Eine Waffe gilt solange als geladen, bis ich mich vom Zustand selbst überzeugt habe.
  • Die Pistole wird nur am Schützenstand ausgepackt.
  • Das Auspacken der Waffe erfolgt nur mit Erlaubnis der Aufsicht
  • Die Pistole wird immer in Richtung Geschossfang gehalten.
  • Die Pistole wird in Richtung Geschossfang mit dem Verschluss offen abgelegt.
  • Das Lauffrei-Fähnchen wird in den Lauf eingeschoben.
  • Bei dem Kommando „Sicherheit“ werden die Waffen und die Munition nicht mehr berührt.
  • Feste und geschlossene Schuhe (keine Sandalen, Klapperlatschen oder Ähnliches)
  • Die Waffe wird erst geladen, wenn die Aufsicht das Laden frei gibt.
  • Die Waffe wird erst in den Anschlag gebracht bzw. geschossen, wenn die Aufsicht das Schießen frei gibt.
  • Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst unmittelbar vor Schussabgabe. Der Finger liegt ansonsten lang ausgestreckt über dem Abzug am Verschluss oder Griffstück.
  • Eine Störung wird der Aufsicht durch Handzeichen angezeigt. Die Waffe bleibt ausgerichtet zum Geschossfang. Die Aufsicht entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Eine geladene Waffe wird niemals aus der Hand gelegt.